Stromnetz Berlin
Elektrizitätsnetz BerlinBei Erfolg hätte das Register beim Finanz-Senator das ganze Prozedere mehr oder weniger von Grund auf neu starten müssen. Über die Tochtergesellschaft Stromnetz Berlin unterhält Vattenfall das grösste Stromverteilungsnetz Deutschlands. Auch wenn der Bundesrat bereits 2011 mit der Neuaufteilung des einträglichen Unternehmens begonnen hatte, ist noch keine Einigung erzielt worden.
Im Jahr 2013 forderten unter anderem rund 700.000 Bürgerinnen und Bürger Berlins, dass das Stromnetz in einem Referendum, das gerade erst an der Beschlussfähigkeit gescheitert war, wieder unter die Herrschaft der Stadtverwaltung gebracht wird. Eine Rekommunalisierung des Stromnetzes haben sich die Fraktionen der rot-rotgrünen Bundesregierung zum Ziel gemacht. Doch bereits die frühere Regierung von SPD und CDU hatte das staatliche Unternehmen Berlin-Energie ins Leben gerufen und als kommunalen Wettbewerb mit den Spitzenhunden Wattenfall (Strom) und Gasag (Gasnetz) ausgeschrieben.
Das erstinstanzliche Urteil des Gerichts hat die Zuordnung des Erdgasnetzes zu Berlin Kraftwerk in erster Linie eingestellt und befindet sich nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht. Damit hat Vattenfall eine neue bundesrechtliche Regelung eingeführt. Die Bieterinnen und Bewerber müssen nicht mehr bis zur definitiven Entscheidungsfindung abwarten, sondern können ihre Beschwerden vorab gerichtlich prüfen.
Das Unternehmen lehnte den Fall vor dem Landesgericht ab, obwohl dort derselbe Gerichtspräsident tätig war, der im Gasprozess gegen Berlin entschieden hatte. Dieses Mal hat der Schiedsrichter von vornherein wenig Bedenken über seine Wahl gelassen. "Es gibt keinen Grund, den Prozess zu stoppen", sagte der Haftrichter zu Prozessbeginn.
Letztendlich wird es immer eine "Beurteilungsentscheidung" geben, eine "mathematische Genauigkeit" wird auch bei anderen Merkmalen und Punktbewertungen nicht erreicht. Die für die Gesellschaft ablehnende Change-of-Control-Klausel, die dem Staat ein besonderes Kündigungsrecht beim Verkauf des Konzerns einräumt, war ebenfalls nicht zu beanstanden. 3. Schließlich müssen die Juroren nach einer Zuschlagsentscheidung überprüfen, ob die Beurteilung der Amtsträger richtig war oder nicht.
Gegen die jetzige Verfügung kann auch Einspruch erhoben werden.