Stromio Erhöht Preise

Preiserhöhungen bei Stromio

Nach einem Jahr massive Steigerung! Muss ich Sie informieren, wenn ich wegen einer Preiserhöhung bei meinem bisherigen Anbieter kündige? NRW kämpfte gegen den Stromdiscounter Stromio. "Nach Ankündigung einer exorbitanten Preiserhöhung wurde mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Am Anfang mit einem guten Angebot locken und nach einem guten Jahr wird der Preis unverschämt erhöht.

Stromio: Gelder zurück für Strompreiserhöhung

Erhöht ein Provider den Tarif, haben Sie als Kunden ein Vorkaufsrecht. Die Stromdiscounter Stromio hatte in diesem Falle eine Kündigung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt. Der BGH hat die Bestimmung jedoch nicht akzeptiert (AZ: VIII ZR 163/16). Er hat in seinem Beschluss vom vergangenen Wochenende klargestellt, dass jede Erhöhung ein besonderes Kündigungsrecht mit sich bringt.

Das Verbraucherzentrum Nordrhein-Westfalen, das Stromio verklagt hat, rechnet nun mit einer Erstattung. Konsumenten, die aufgrund der unwirksamen Bestimmung eine Erhöhung des Preises akzeptieren mussten, können die zusätzlichen Kosten zurückfordern - sofern sie einer entsprechenden Rechnungsstellung widersprechen. Falls der Vergleich am zwanzigsten Juni 2014 eingegangen ist, bleibt noch Zeit bis zum zwanzigsten Juni 2017.

Strompreiserhöhungen - Kündigungsrechte auch nach Steuererhöhung - Benachrichtigung

Stromkunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Energieversorger den Strompreis nach freiem Gutdünken erhöht. Dies gelte auch für Preiserhöhungen durch erhöhte oder neue Gebühren und Gebühren, hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 163/16). Gegen den Stromdiscounter Stromio hat die Konsumentenzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen das Ergebnis gewonnen. Das Kleingedruckte des Unternehmens besagt, dass der Kunde nicht stornieren kann, wenn die Preise aufgrund erhöhter Steuer-, Abgabe- oder Gebührenerhöhungen anwachsen.

Die Stromio darf solche Bestimmungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr anwenden. Aus Preiserhöhungen aufgrund einer solchen Bestimmung können nun Gelder zurückgefordert werden. Dazu müssen sie der Stromrechnung innerhalb von drei Jahren nach Erhalt widersprechen. Beispiel: Ein Debitor kann einem Jahresabschluss vom 11. Dezember 2014, der am 07. Dezember 2017 verschickt wurde, bis zum 09. Dezember 2017 widersprechen.

Nimmt der Lieferant den Widerspruch jedoch nicht an, muss der Besteller einklagen.

Zahlreiche Provider leiten weiter

Klaus hat nach einer Strompreiserhöhung seinen Arbeitsvertrag unter Hinweis auf das besondere Recht gekündigt. Davon wollte der Low-Cost-Anbieter Stromio jedoch nichts wissen. Die Argumentation von Stromios: Man ist nicht für die Preissteigerung mitverantwortlich. Der Essener Vorleser Klaus M. S. M. war erstaunt, als er im Jänner 2013 den Jahresabschluss seines Energieversorgers Stromio erhielt.

Der 69-Jährige will diese saftige Preissteigerung nicht akzeptieren. Denn er weiss aus der Tageszeitung, dass der Kunde im Falle einer Verteuerung ein Vorrecht hat. Stromio beschreibt dies in seiner Begründung: Die Preisanpassung erfolgte aufgrund staatlicher Lasten wie der Anhebung der Abgabe für regenerative Energieträger (EEG-Abgabe) und der neuen Offshore-Abgabe.

Eines ist sicher: Klaus ist mit seinem Anliegen nicht allein. Nach Angaben des Verivox-Vergleichsportals haben seit Jänner 2013 knapp 900 der rund 1.000 Stromversorger ihre Preise erhöht. "Nahezu alle Energieversorger leiten die gestiegenen staatlichen Aufwendungen an ihre Abnehmer weiter", sagt Firmensprecherin Dagmar Ginzel. Bei Preiserhöhungen des Anbieters kann der Kunde von seinem besonderen Kündigungsrecht profitieren.

Wichtigster Vertragsbestandteil ist wohl der Strom. Ob Provider legal agieren, wenn sie solche Preissteigerungen auf ihre Kundschaft umstellen, sei nicht so leicht mit Ja oder Nein zu beantworten: "Das ist ein kontroverses Thema", glaubt sie, "es gibt noch keine Gerichtsentscheidung. "Es ist nachvollziehbar, dass Firmen nicht beeinflussbare Ausgaben an unsere Auftraggeber weitergeben.

Dennoch wäre es für den Verbraucher von Vorteil, wenn die Preisgarantie so klar markiert wäre, dass der Kunde auch ohne intensives Lesen der AGB Zugang zu seinen Vertragsbestandteilen hat, so Ginzel. "Dies ist umstritten, Gerichtsentscheidungen sind noch nicht gefallen" An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Elektrizitätsmarkt von den in der Regel teuren Versorgern wie E.on, RWE oder Vattenfall und den oft günstigeren Wettbewerbern wie Stromio, Tchibo Stream oder Extrarenergie geteilt wird.

So müssen sie zum Beispiel ihre Abnehmer innerhalb von 14 Tagen aus dem Energieversorgungsvertrag entlassen. Günstigere Wettbewerber können in ihren Konditionen längerfristige Konditionen aushandeln. Dort sind auch oft Preisklauseln zu sehen. So behält sich Stromio das Recht vor, "Steuern, Abschöpfungen oder hoheitliche Lasten, die rechtlich vorgeschrieben sind und vom Anbieter nicht beeinflusst werden können", weiterzugeben.

Hat der Stromkunde wirklich keine rechtliche Sicherheit bei der Preiserhöhung, wie es Klaus M. L. M. Klaus für den Verbraucher heißt? Endgültig ist die Entscheidung des Bundesverbraucherschutzministeriums, das die Stromversorgungsverordnung in Kraft setzt: Bei Preissteigerungen oder veränderten Zusatzbedingungen kann der Auftraggeber den Basisliefervertrag zum Inkrafttreten der Änderung ohne Einhaltung einer Frist auflösen.

Dasselbe gilt für Preisveränderungen bei Aufträgen außerhalb der Grundleistung. Damit war die EEG-Umlage, wie das Entgelt und alle anderen Aufwendungen, für den Stromhändler nur ein Berechnungsposten. Eine umlagefinanzierte Erhöhung würde nicht zwangsläufig oder rechtlich zu einer Erhöhung der Preise führen. Im Rahmen seiner Recherchen informierte Stromio Klaus Nitsche, dass er "als Geste des guten Willens ohne Berücksichtigung einer rechtlichen Verpflichtung zum nächst möglichen Zeitpunkt" aus dem Mietvertrag entlassen werden würde.

Nach Angaben des Bundesverbraucherschutzministeriums hätte er ohnehin aufhören können.

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