E wie Einfach Gmbh Adresse
Anschrift der E wie Einfach GmbHBußgelder gegen die E-wie-einfach GmbH
Bonner (energate) - Wegen unberechtigter Werbung ruft die Bundesstelle Netz gegen den Stromversorger EWie-einfach eine Geldstrafe in Höhe von 140.000 EUR an verhängt. Das Call Center hätten Konsumenten gegen ihre erklärten wird hartnäckig und kontaktierte immer wieder, beurteilte die BNetzagentur. Die Aufrufe lägen beruhen nicht auf einer effektiven Zustimmung der Konsumenten. Die Firma hatte landesweit per Telefon Verträge für für Elektrizität und Erdgas geworben und die Privatleute gebeten, ihren derzeitigen Stromlieferanten zu wechseln.
Für erhielt die Telefonanrufe E-like-simply und die zugeordneten Call Center von unterschiedlichen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze, die vermeintlich mit Onlinegewinnspielen abgegangen waren. Untersuchungen der BNetzA haben jedoch ergeben, dass die Gerufenen nicht an dem Gewinnspiel überhaupt teilnehmen und dementsprechend auch kein Werbeeinverständnis herausgegeben haben. Ebenfalls waren die Zustimmungstexte laut Bundesstelle so vage, dass mögliche Gewinnspiel-Teilnehmer weder Form noch Ausmaß der nachfolgenden Werbeaufrufe kennen. hätten
Wie einfach sind die über Werbeaufrufe über haben einen Zeitrahmen von knapp drei Jahren erlaubt. Steuerungsmechanismen, um die erheblichen Rechtsverstöße anerkennen und stoppen zu können, haben das Vorhaben nicht installiert, so die BNetzA. Nachdem sich immer mehr Konsumenten bei über über diese Gespräche beschwerten, initiierte sie umfassende Untersuchungen. "Für die telefonische Werbung sind Firmen zuständig, die dafür sorgen, dass für für jeden Aufruf die Zustimmung der aufgerufenen Parteien erhält", erklärte von Präsident der BNetzA, Jochen Homann.
Bußgelder gegen die Internetagentur E-wie-einfach
Bonner (energate) - Wegen unberechtigter Werbung ruft die Bundesstelle Netz gegen den Stromversorger EWie-einfach eine Geldstrafe in Höhe von 140.000 EUR an verhängt. Das Call Center hätten Konsumenten gegen ihre erklärten wird hartnäckig und kontaktierte immer wieder, beurteilte die BNetzagentur. Die Aufrufe lägen beruhen nicht auf einer effektiven Zustimmung der Konsumenten. Die Firma hatte landesweit per Telefon Verträge für für Elektrizität und Erdgas geworben und die Privatverbraucher gebeten, ihren derzeitigen Stromversorger zu wechseln.
Für erhielt die Telefonanrufe E-like-simply und die zugeordneten Call Center von unterschiedlichen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze, die vermeintlich mit Onlinegewinnspielen abgegangen waren. Untersuchungen der BNetzA haben jedoch ergeben, dass die Gerufenen nicht an dem Gewinnspiel überhaupt teilnehmen und dementsprechend auch kein Werbeeinverständnis herausgegeben haben. Ebenfalls waren die Zustimmungstexte laut Bundesstelle so vage, dass mögliche Gewinnspiel-Teilnehmer weder Form noch Ausmaß der nachfolgenden Werbeaufrufe kennen. hätten
Wie einfach sind die über Werbeaufrufe über haben einen Zeitrahmen von knapp drei Jahren erlaubt. Steuerungsmechanismen, um die erheblichen Rechtsverstöße anerkennen und stoppen zu können, haben das Vorhaben nicht installiert, so die BNetzA. Nachdem sich immer mehr Konsumenten bei über über diese Gespräche beschwerten, initiierte sie umfassende Untersuchungen. "Für die telefonische Werbung sind Firmen zuständig, die dafür sorgen, dass für für jeden Aufruf die Zustimmung der aufgerufenen Parteien erhält", erklärte von Präsident der BNetzA, Jochen Homann.