EEG-Anlagen
Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen (z.B. Pflanzenöl-BHKW, Biogas-BHWK o.ä.) mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009
EEG-Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen worden sind, müssen ab dem 01.01. 2011 u.a. folgende technische und betriebliche Vorgaben einhalten:
Anlagenbetreiber, deren Anlagenleistung 100 kW übersteigt, sind verpflichtet, die Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung
a. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.
Solange ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung!!
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BHKW-Hersteller und/oder Stromnetzbetreiber.

