EEG-Anlagen

Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen (z.B. Pflanzenöl-BHKW, Biogas-BHWK o.ä.) mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009

EEG-Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen worden sind, müssen ab dem 01.01. 2011 u.a. folgende technische und betriebliche Vorgaben einhalten:

Anlagenbetreiber, deren Anlagenleistung 100 kW übersteigt, sind verpflichtet, die Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung
a. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Solange ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung!!

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BHKW-Hersteller und/oder Stromnetzbetreiber.

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