Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen (z.B. Pflanzenöl-BHKW, Biogas-BHWK o.ä.) mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009

EEG-Anlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen worden sind, müssen ab dem 01.01. 2011 u.a. folgende technische und betriebliche Vorgaben einhalten:

Anlagenbetreiber, deren Anlagenleistung 100 kW übersteigt, sind verpflichtet, die Anlagen mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung
a. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung
auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Solange ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Vergütung!!

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BHKW-Hersteller und/oder Stromnetzbetreiber.

Hinweis: Diese Meldung wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Gewähr kann dafür nicht übernommen werden. Diese Meldung stellt keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie eine derartige Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachanwalt.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Telefon:

* Zentrale 0 38 43/69 30-0
* Bioenergieberatung 0 38 43/69 30-199

Fax: 0 38 43/69 30-1 02
E-Mail: info@fnr.de

Noch keine Bewertungen vorhanden