Anwohnerbeschwerden betreffs Maistransporten Fahrbahnverschmutzung und Lärmbelästigung; 8 Einbruchdiebstähle aus PKW

Seit dem Montag, 18.10.2010, befasst sich die Polizei Osterholz mit
Anwohnerbeschwerden, die sich auf die gerade in dieser Jahreszeit
stattfindenden Maistransporte beziehen. Insbesondere im Bereich der
Rübhofstraße sollen Fahrzeugkombinationen mit überhöhter
Geschwindigkeit unter erheblicher Lärmentstehung fahren und dabei
auch die Fahrbahn beschmutzen.

Die Rübhofstraße ist als Kreisstraße klassifiziert und kann im
innerörtlichen Bereich mit einer Geschwindigkeit bis zu 50 km/h
befahren werden.
Nach Auskunft der zuständigen Behörden ( Landkreis und Stadt
Osterholz ) gibt es keine Regelungen betreffs einer zeitlichen
Beschränkung für die Durchführung der Maistransporte zu einem
landwirtschaftlichen Maissilagelager und zu einer Biogasanlage in dem
Bereich.

Durch die Polizei in Osterholz wurden am 19.10.2010 und auch am
20.10.2010 Kontrollen im Bereich der Rübhofstraße durchgeführt. Die
Fahrzeugkombinationen ( Zugmaschine und Anhänger ) waren technisch in
Ordnung und Fahrzeugführer waren allesamt berechtigt, die geführten
Fahrzeugkombinationen zu führen. Es konnten auch keine
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Die auf der
Fahrbahn der Rübhofstraße vorgefundenen Maisanhaftungen waren an den
Feststellungstagen nicht geeignet, die Verkehrssicherheit zu
beeinträchtigen.
Durch weitere Kontrollen in den nächsten Tagen wird die Polizei
Osterholz überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen insgesamt
beachtet werden.

Aus Rücksichtnahme auf die Anwohnerinteressen an der Kreisstraße hat
der die Maistransporte durchführende Landwirt von sich aus an die
Transportfahrer die Anweisung gegeben, möglichst nicht nach 22 Uhr zu
fahren.

Insgesamt bittet die Polizeiinspektion Verden / Osterholz auch um
Verständnis für die Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe,
die im Rahmen der erforderlichen Erntekampagne die Straßen mehr als
sonst in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind die Verursacher von
Fahrbahnverschmutzungen dafür verantwortlich, dass Gefahren- /
Warnhinweisschilder auf eine mögliche Verschmutzung aufgestellt
werden und die Fahrbahnverunreinigungen auch beseitigt werden. In
Einzelfällen gibt es für die Anfahrten von Materialien z.B. für
Biogasanlagen Einzelfallregelungen, die die Zeiten der Anlieferungen
und auch die zu benutzenden Straße regeln; insbesondere wenn die
Fahrtrouten durch reine Wohngebiete führen. Vor diesem Hintergrund
müssen polizeiliche Überprüfungen auch immer die Detailregelungen mit
einschließen.

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Jürgen Brüns
Telefon: 04231/806-104 Mobil 0177 / 236 42 25

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